Während Freiburg zum 1. Januar 2026 schon als dritte Stadt nach Tübingen und Konstanz eine Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke eingeführt hat und dem Beispiel auch Potsdam im Oktober 2026 und Osnabrück in 2027 folgen werden, muss Bonn wohl noch lange darauf warten. Obwohl die Erfahrungen aus Tübingen seit 2022 belegen, dass infolge einer Verpackungssteuer die Vermüllung des öffentlichen Raums zurückgeht, im gleichen Zuge Mehrwegangebote sowie deren Nutzung zunehmen und überdies die Einnahmen aus der Steuer die Verwaltungskosten um ein Vielfaches übersteigen*, verschleppte zunächst die alte grün-rote Ratskoalition seit 2023 deren Einführung (Vgl. BBB-Antrag)** und nun geschieht das Gleiche durch die Ratskooperation aus CDU, SPD und FDP (KOOP), assistiert von Oberbürgermeister Guido Déus (CDU) und Volt.
Zunächst vertagten die Kooperateure in der Sitzung des Stadtrates am 9. Juli 2026 die Beschlussvorlage*** des Oberbürgermeisters zur Einführung der Steuer. Sie war mit ihrem aufgeblähten Personalbedarf von 9 Stellen für zwei Jahre und dauerhaft 5 Mitarbeitern sowie einer freiwilligen Leistung der Stadt i.H.v. 200.000 Euro auf 2 Jahre zur Förderung von Mehrwegangeboten ohnehin erkennbar auf Widerstand oder gar Ablehnung des Stadtrates getrimmt.
Dann beschlossen CDU, SPD und Volt den von der KOOP mit der Begründung „Die Einführung einer Verpackungssteuer wird von den Antragstellenden abgelehnt“ eingebrachten Antrag gegen die Steuer in leicht modifizierter Form****. Neben der Einberufung eines runden Tisches, an dem mit der Wirtschaft und anderen Akteuren abermals über Müllvermeidung diskutiert werden soll, wurde bestimmt, dass die Entscheidung über die Verpackungssteuer einstweilen auf den 1. Juli 2027 vertagt ist. Da die Geschäftstreibenden die von ihnen durch Wegwerfverpackungen verursachten Kosten für die Abfallbeseitigung weiter auf die Allgemeinheit abwälzen wollen, wird beim Runden Tisch nach Auffassung des BBB genau das gleiche Ergebnis herauskommen, wie bei den in den Vorjahren längst geführten Gesprächen: Nämlich nichts!
Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Johannes Schott:“ In Osnabrück fallen jedes Jahr mehr als 19 Millionen Einweg-To-Go-Becher und -Essensboxen als Abfall an. In der nach Einwohnern doppelt so großen Stadt Bonn sind es entsprechend mehr. Mit der Folge, dass Teile der Bonner Innenstadt regelmäßig mit Abfällen der Imbisse verunreinigt sind. Die Zeche dafür zahlen alle Bonner Bürger über ihre Steuern und Gebühren. Das muss sich schleunigst über eine zeitnahe Einführung einer Verpackungssteuer ändern. Wie das erfolgreich und sogar mit Zusatzeinnahmen gehen kann, hat uns Tübingen mit ihrem zupackenden OB Boris Palmer vorgemacht. Dass erst die Grünen und jetzt die KOOP im Verein mit OB Déus die Steuer torpedieren, zeigt deren Unredlichkeit in der Umweltschutzpolitik. Für uns ist weiter nicht einzusehen, dass für die Beseitigung der Müllflut weder die Verkäufer der Speisen noch deren Kunden, sondern letztlich der Bonner Steuerzahler aufkommen muss.“
BBB mit der Bitte um redaktionelle Verwendung
*Tübingen rechnet mit rd. 800.000 EUR per anno (Quelle: Bericht vom 29.Januar 2025: https://www.treffpunkt-kommune.de/tuebingens-verpackungssteuer-ist-rechtens/)
Als Einnahmen werden in Freiburg 2,2 Millionen EUR in 2026 veranschlagt (Quellen: SZ-Bericht vom 1. Januar 2026: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kampf-gegen-innenstadt-muell-freiburg-fuehrt-steuer-auf-einwegverpackungen-ein-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260101-930-485335 und FR-Bericht vom 3. Januar 2026: https://www.fr.de/verbraucher/aenderung-2026-naechste-deutsche-stadt-nimmt-steuer-auf-einwegverpackungen-94107209.html)
** Eine entsprechende Initiative der BBB-Fraktion aus Sommer 2023 zur Erhebung einer Steuer auf Wegwerfgeschirr wurde von der ehemaligen grün-roten Ratsmehrheit im Verein mit CDU und FDP durch ständiges Vertagen verschleppt. Erst eineinhalb Jahre später, im Februar 2025, wurde der Antrag beraten und die Stadtverwaltung im Ergebnis beauftragt, eine kommunale Satzung nach dem Vorbild der Stadt Tübingen zu erarbeiten, die eine Erhebung der Steuer zur Jahresmitte 2026 ermöglichen sollte:
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2012768&refresh=false
*** https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026285&refresh=false&TOLFDNR=2093451
**** https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2093434