12.07.2024 Zu den Bränden auf dem Gelände der ehemaligen Michaelschule – Schluss mit der Abwartepolitik von Grünen, SPD, Linken und OB Dörner

Seit 2018 und damit insgesamt geschlagene 6 Jahre, davon mittlerweile 4 Jahre verhandelt verantwortlich OB Dörner mit ihren politischen Weggefährten des Koalitionspartners SPD über die Zukunft der Liegenschaft an der Friesdorfer Straße 57. Zwischenzeitlich hat sich das ehemalige abbruchreife Schulgebäude offensichtlich aber vom „lost place“ zum „Spielplatz für Brandstifter“ entwickelt und stellt damit als immer noch städtisches Eigentum eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es ist nur aufmerksamen Anwohnern und schnellem und professionellem Handeln der Bonner Feuerwehr zu verdanken, dass bislang nicht mehr passiert ist. Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Die BBB-Fraktion hatte nach vergeblichen Aufklärungsversuchen bereits beantragt, das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung unter anderem der zusätzlichen Kosten für die Stadt – dazu zählen auch die Sicherungsmaßnahmen vor unbefugtem Betreten – im Zusammenhang mit den jahrelangen Verhandlungen beim Grundstücksverkauf des ehemaligen Schulgeländes zu beauftragen. Auch wenn ich davon ausgehe, dass die Vertreter von Grünen, SPD und Linken von ihren Fraktionsspitzen angehalten werden, unseren Antrag im Rechnungsprüfungsausschuss zum Schutz der Oberbürgermeisterin niederzustimmen. Mit dem neuerlichen, vermutlich auf Brandstiftung zurückzuführenden Feuer in dem städtischen Gebäude tritt aber unverzüglich Handlungsbedarf ein. Mit irgendwelchen zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ist es da nicht getan. Die Oberbürgermeisterin muss aus meiner Sicht bis zur nächsten Ratssitzung den tatsächlichen Eigentumsübergang mit enger Fristsetzung zur Niederlegung der Gebäude sicherstellen. Jetzt geht es nicht `nur´ um Steuergeld, jetzt geht es um die öffentliche Sicherheit und Ordnung!“ Die BBB-Fraktion wird für die Ratssitzung unmittelbar nach der Sommerpause vorsichtshalber beantragen, die Oberbürgermeisterin für den Fall, dass bis dahin kein Eigentumsübergang mit Frist für den Abriss der Gebäude erfolgt ist, mit der unverzüglichen Niederlegung aller Gebäude auf dem Grundstück, dessen Baureifmachung und natürlich entsprechender Anpassung des Kaufpreises für das Gesamtgrundstück zu beauftragen. „Die Sicherheit von Leib und Leben unserer Mitmenschen muss auch bei den größten Befürwortern dieses grün-roten Projekts, allen voran der OB an erster Stelle stehen“, so Schott.