20.07.2026 Offenlage des Bebauungsplanes Langwarthöfe – BBB ruft Bürger zur Beteiligung auf

Auf Vorschlag von OB Guido Déus (CDU) wollen CDU, Grüne, SPD, AfD, Volt und FDP zugunsten des Bauvorhabens eines Investors das Baurecht für die Grünfläche zwischen Langwartweg und Karl-Barth-Straße ändern. Auf dem rd. 2.400 m² umfassenden Gelände sollen nach dem Willen der Politiker in zweigeschossiger Bauweise 31 Wohneinheiten mit ein bis zwei Räumen für Studenten und Auszubildende entstehen. Insgesamt sollen acht Stellplätze gebaut werden, von denen einer für Behinderte sein soll und vier für E-Autos vorgesehen sind.

Die BBB-Ratsfraktion hat Bedenken gegen die Planung mit der das heute als „Parkanlage“ ausgewiesene Areal fast vollständig versiegelt werden soll und ruft die betroffenen Dottendorfer auf (Vgl. Anlage BBB-Flyer), im Rahmen der bis einschließlich 2. August 2026 laufenden Offenlage* eine persönliche Stellungnahme abzugeben.

Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Johannes Schott: „Für uns fügt sich der geplante querriegelartige Flachdachkomplex mit seinen massiven Ausmaßen nicht in die Umgebungsbebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern ein. Wegen des Verlustes der kühlenden Grünflächen und der schieren Betonmasse der Neubauten, die sich im Sommer stark aufheizen und die Wärme in Sommernächten an die Umgebung abgeben, wird die Temperatur vor Ort dann für die Anwohner spürbar ansteigen. Gerade die kaum erträglichen Hochsommertage der letzten Wochen haben gezeigt, was brütende Hitze für einen negativen Einfluss auf unsere Lebensqualität haben kann. Überdies ist die Anzahl der Stellplätze des Bauvorhabens viel zu gering geplant.“

Neben den Vorbehalten gegen die auch noch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft** der Stadt stehenden Planung kritisiert der BBB, dass die Offenlage entgegen den bisherigen städtischen Gepflogenheiten teils innerhalb der Sommerferien stattfindet. Dazu passt, dass ein Antrag des BBB, auf Durchführung einer Bürgerversammlung von einer Mehrheit im Planungsausschuss in dessen Sitzung am 20. Mai 2026 abgelehnt wurde***.

Jutta Acar, BBB-Stadtverordnete und Vorsitzende des städtischen Bürgerausschusses kommentiert dies so: „Offenbar setzt man bei der Stadt darauf, dass viele Bürger im Urlaub oder mit den Vorbereitungen dazu entsprechend beschäftigt sind und keine Notiz vom Verfahren nehmen. So soll der Bebauungsplan an den Bürgern vorbei mit möglichst wenig Widerstand durchgezogen werden. Wir fordern Oberbürgermeister Guido Déus auf, das schnellstens zu korrigieren und die Frist bürgerfreundlich bis nach Ferienende zu verlängern.“

 

*Offenlage:

Die zugehörigen Pläne und Gutachten können auf der Netzseite der Stadt Bonn oder im Stadthaus, Berliner Platz 2 (Mo, Di, Mi und Fr von 8 bis 13 Uhr und Do von 8 Uhr bis 18 Uhr) eingesehen werden: https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/langwarthoefe.php

Einwände bzw. persönliche Stellungnahme können im Rahmen der bis einschließlich 2. August 2026 laufenden Offenlage abgegeben werden. Das geht per mündlichem Vortrag im Stadthaus oder schriftlich an folgende Adressen:

E-Mail: amt61.anregungen@bonn.de

Post: Stadtplanungsamt, Berliner Platz 2, 53103 Bonn

 

**Grundstücksgeschäft

(Auszug aus Drucksache 260109: „Hinweis: Die im südlichen Teil des Plangebietes liegenden Grundstücke Gemarkung Dottendorf, Flur 3, Flurstücke 497, 498 und 499 wurden im Jahr 2009 von der Stadt an die Vorhabenträgerin verkauft. Gemäß dem Kaufvertrag steht der Stadt eine Kaufpreisnachzahlung in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Bebauungsmöglichkeit erreichten Baulandwertes zu, wenn für die Grundstücke bis zum 31. Dezember 2026 Planungsrecht in Form eines Bebauungsplanes besteht.“; Quelle: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025260&refresh=false)

 

*** Änderungsantrag des BBB (Am 20. Mai 2026 im Planungsausschuss von der Mehrheit abgelehnt)

Inhalt des Änderungsantrags:

Vor einer Beschlussfassung ist der im Vergleich zu den Plänen von 2016 mehrfach modifizierte Projektentwurf des Investors, den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Umfeld des Vorhabengebietes im Rahmen einer Bürgerversammlung vorzustellen. Die aus der Bürgerschaft zum Vorhaben vorgebrachten Anregungen und Beschwerden werden von der Verwaltung aufgenommen und dem Rat und seinen Gremien sowie der Bezirksvertretung Bonn zeitgleich zur Wiedervorlage des Offenlagebeschlusses zur Kenntnis gebracht.

Begründung

Mit der beantragten frühzeitigen Einbeziehung der Dottendorfer Bevölkerung wird das Ziel verfolgt, aus betroffenen Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig informierte Beteiligte zu machen.

Quelle: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2027630&refresh=false