21.05.2024 Bauvorhaben auf Lubig-Gelände: Fehler der Stadt führt zu erneuter Offenlage des Flächenplans – BBB ruft Bürger zur Teilnahme auf und kritisiert erneut überdimensioniertes Bauprojekt und die damit verbundene Bereicherung des Investors
Auf der ehemals durch die metallverarbeitende Firma Lubig genutzten 1,24 ha großen Fläche im Ortszentrum von Lannesdorf an der Deutschherrenstraße sollen großflächiger Einzelhandel mit 3.300 qm und zusätzlich 160 Wohnungen, davon 48 Sozialwohneinheiten entstehen. Die von den Bürgern vorgetragenen Einwände gegen den für das Bauprojekt aufgestellten Bebauungsplan, wie die durch das Vorhaben absehbar ausgelöste Verdoppelung der Verkehrsbelastung auf den anliegenden Straßen oder die im Vergleich zur Nachbarbebauung viel zu massive Bebauung, wurden von Oberbürgermeisterin Katja Dörner, und den Parteien im Stadtrat (1.2.2024) und der Bezirksvertretung Bad Godesberg (21.2.2024) ebenso vom Tisch gewischt, wie die laut Gutachten berechtigte Sorge, dass die vom Baukomplex gegenüber dem Ist-Zustand ausgehende örtliche Erwärmung über das Projektgebiet hinaus in der Nachbarschaft spürbar sein wird. Auch der durch die Wohnblöcke voraussichtlich hervorgerufene Infrastrukturbedarf im Sozialbereich blieb unbeachtet. Für die Schaffung von Kitaplätzen wird künftig der Steuerzahler vollständig aufzukommen haben.
Wegen der überdimensionierten Größe und der sich auch an ortsferne Kunden richtenden Art des Einkaufszentrums, der an Mietskasernenbau erinnernden Wohnungsdichte, des absehbar zu hohen Verkehrsaufkommens und den zu erwartenden klimatischen Folgen hatte der BBB gegen das Gesamtvorhaben gestimmt.
Sicher hat der Investor nach der Entscheidung im Februar die Sektkorken knallen lassen. Dazu hatten insbesondere die Eigner der ehemaligen Maschinenfabrik auf dem Gelände auch allen Anlass. Das Grundstück war von dem Betrieb über Jahrzehnte hinweg u.a. durch Eintrag von halogenierten Kohlenwasserstoffen so belastet worden, dass die in tieferen Bodenschichten weiter bestehende Kontamination auf unabsehbare Zeit im Grundwasser nachweisbar sein wird: Die vom ehemaligen Betriebsgrundstück ausgehende Schadstofffahne ist in Rüngsdorfer bzw. Plittersdorfer Brunnen, die in Fließrichtung des Grundwassers zum Rhein liegen, und auch unter dem Grundstück des ehemaligen Landesbehördenhauses nachweisbar.
Ganz gelaufen ist die Sache aber doch noch nicht. Denn neben dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan ist auch der Flächennutzungsplan für das Bauvorhaben anzupassen. Und da haperte es wie zuletzt bei der Denkmalbereichssatzung Combahnviertel mal wieder mit der städtischen Sorgfalt. Wegen einer fehlerhaften Plandarstellung der Stadt Bonn im Rahmen der im Sommer 2023 erstmals durchgeführten Offenlage des 202. Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich Lannesdorf muss dieser jetzt erneut ausgelegt werden. Die Auslegung erfolgt bis zum 3. Juni 2024 jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr im Stadthaus, Berliner Platz 2, Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Aufzug 2, Etage 6B. In der genannten Frist haben die Bürgerinnern und Bürger nochmals Gelegenheit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zur Änderung des FNP und damit zur der beabsichtigten Intensivnutzung des Bereichs in Lannesdorf Stellung zu beziehen sowie Einwände zu erheben. Wer nicht den Weg ins Bonner Stadthaus antreten möchte, kann die Planunterlagen auch im Internet einsehen. Allerdings sind die Unterlagen nicht wie letztes Jahr auf der populären Beteiligungsplattform der Stadt Bonn „bonn-macht-mit“ veröffentlicht wurden, sondern für Bürgerinnen und Bürger kaum auffindbar unter https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/bebauungsplan-nr.7014-1-gelaende-lubig.php.
Dazu BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Wer wie wir weiter Bedenken gegen die mit dem Projekt einhergehende Umnutzung des Areals im Lannesdorfer Zentrum hegt, hat jetzt nochmal Gelegenheit sich einzubringen. Für uns ist im Übrigen bis heute nicht nachvollziehbar, warum die Stadt im Bebauungsplanverfahren nicht den Bau von Kitaplätzen vorgeben wollte. Ebenso paradox ist für uns der Umstand, dass man jene, die die Umwelt nachhaltig geschädigt haben, dafür am Ende noch mit einem geldwerten Baurecht bereichert. Scheinbar ist es in Bonn unter Ägide der grünen Oberbürgermeisterin und der grünlinken Ratsmehrheit so, dass Umweltvergehen ab einer gewissen Größe nicht bestraft, sondern eher noch belohnt werden.“