Seit Jahren kritisiert die BBB-Fraktion, dass die Bonner Verwaltungsspitze und die Ratsmehrheit nichts gegen die überhöhte Zuweisung von Flüchtlingen nach Bonn unternommen haben. Die gesetzliche Zuweisungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz war in Bonn schon in den Jahren 2023 und 2024 durchgängig mit 15-20% übererfüllt. Das gleiche Bild zeigt sich nach Auskunft von Oberbürgermeister Guido Déus (CDU) für das abgelaufene Jahr 2025 mit einer durchschnittlichen Aufnahmequote von 116 %. Das hat auch Auswirkungen auf die Folgekosten für den städtischen Haushalt: Auf eine entsprechende Anfrage* der BBB-Fraktion teilte die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme** mit, dass bei der Stadt Bonn im Jahr 2025 im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten Aufwendungen in einem Umfang von 68,7 Mio. Euro anfielen, für die Bund und Land aber nicht in voller Höhe aufgekommen sind. Nach Abzug aller Erträge blieb die Stadt auf einem Eigenanteil von 33,4 Mio. Euro sitzen. Schon in 2023 und 2024 musste die Stadt unter dem Strich mit 58,3 Mio. Euro aus eigenen Mitteln für die Unterbringung und die Versorgung von Flüchtlingen aufkommen. Legt man die nicht refinanzierten städtischen Kosten für einen im vergangenen Jahr in Bonn untergebrachten Geflüchteten von rund 6.540 Euro zugrunde, sind dies bei einem Überhang von 921 Geflüchteten*** alleine in einem Jahr 6 Mio. Euro selbstverschuldete Mehrkosten, die der Bonner Steuerzahler aus eigener Tasche zahlen muss.
Dazu sagt Jutta Acar, stellvertretende BBB-Fraktionsvorsitzende: „Wir fordern, die Erfüllungsquote schnellstmöglich mit den der Stadt möglichen Mitteln mindestens auf 100% zurückzuführen. Dazu soll der Oberbürgermeister eine öffentliche Überlastungsanzeige gegenüber dem zuständigen Landesministerium für (MKJFGF) und der Bezirksregierung Arnsberg vorbringen und mindestens eine befristete Zuweisungspause verlangen. Zudem muss sich Oberbürgermeister Guido Déus endlich mit Nachdruck gegenüber seinen in Bund und Land verantwortlichen Parteikollegen Friedrich Merz und Hendrik Wüst für eine echte Kostenerstattung einsetzen. Andernfalls kann die Stadt einen gerechten Ausgleich nur über eine entsprechende Begrenzung der Unterkunftskapazitäten erreichen, was in anderen Kommunen, insbesondere im Rhein-Sieg-Kreis, ja schon seit Jahren gängige Praxis zu sein scheint. Prozentual liegt z.B. die aktuelle Quote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für Wachtberg bei nur 83,3 Prozent****.
Die BBB-Ratsfraktion wird im Zusammenhang mit der desolaten Finanzlage der Stadt in den kommenden Haushaltsberatungen beantragen, eine Überaufnahme von geflüchteten Personen abzustellen (aktuell beherbergt Bonn 607 Geflüchtete mehr, als die Stadt müsste****) und die in den vergangenen Jahren nicht bezahlten Flüchtlingskosten von Bund und Land einzufordern.
Marcel Schmitt, Stadtverordneter und finanzpolitischer Sprecher der BBB-Fraktion: „Bevor eine Anhebung der gerade erst heraufgesetzten Grundsteuer und eine Erhöhung der Gewerbesteuer zur Rettung des Bonner Etats überhaupt in Erwägung gezogen werden, müssen die städtische Ausgaben gesenkt werden. Das gilt für Pflichtleistungen, die die Stadt in der Höhe beeinflussen kann und insbesondere für freiwillige Leistungen. Dazu gehört für uns u.a., keine vermeidbaren Kosten durch Übererfüllungen im Flüchtlingsbereich zu produzieren. In der Vergangenheit verauslagtes, aber nicht erstattetes Geld für Flüchtlingsunterbringung in Gesamthöhe von 91,7 Mio. Euro ist von Bund und Land für die drei Jahre 2023-2025 zurückzufordern.“
* https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025010&refresh=false
** https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2027907&TOLFDNR=2092695
*** Berechnung Übererfüllung auf Grundlage der Daten aus der Verteilstatistik der Bez.Reg. Arnsberg zum jeweiligen Monatsende der Kalendermonate des Jahres 2025. Quelle: https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-kommunen/zuweisung-nach-dem-fluechtlingsaufnahmegesetz
**** https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/verteilstatistik_flueag_2026-07-31.pdf