Trotz anhaltender Proteste hat die Stadt Bonn die aus den 1970er Jahren stammende Siedlung Oberer Lyngsberg auf dem Heiderhof im Stadtbezirk Bad Godesberg unverändert als Denkmal eingetragen (Vgl. Anlage). Im Gegensatz zur örtlichen CDU, die bis dato glaubte oder glauben machen wollte, Einfluss auf die Entscheidung nehmen zu können und dies mit Initiativen in der Bezirksvertretung Bad Godesberg (BVGO) und im Planungsausschuss bekräftigte, schenkte der BBB den Bürgern von Anfang an reinen Wein ein und machte klar, dass die BVGO in der Sache keine Entscheidungskompetenz habe und letztlich nur der Klageweg für die Grundeigner offenstehe. Mit der heutigen Veröffentlichung läuft dafür eine Frist von vier Wochen.
Dazu sagt BBB-Stadtverordnete und Wahlkreisbeauftragte für den Heiderhof und Muffendorf Jutta Acar: „Die BBB-Bezirksfraktion ist grundsätzlich ein Verfechter des Denkmalschutzes, hat aber im vorliegenden Fall Verständnis für die Bedenken der betroffenen Eigentümer. Dass sich der Vertreter des Oberbürgermeisters, Stadtbaurat Helmut Wiesner, mit seiner Fachverwaltung über die Einwände aus der Bürgerschaft unverändert hinweggesetzt hat, verwundert uns angesichts der Praxis, wie in Bonn mit den Bürgern in Bauangelegenheiten umgegangen wird, nicht. Dass Einwände Betroffener vom Tisch gewischt werden, war bereits unter OB Dörner gang und gäbe. Daran hat sich seit Amtsantritt von Guido Deus nichts geändert. Das Manöver seiner hiesigen Parteifreunde ließ ihn unbeeindruckt. Wer sich durch die Unterschutzstellung in seinen Rechten unzumutbar beeinträchtigt fühlt, wird nun von der Stadt auf den Klageweg gezwungen.“