Die Minderheitskoalitionäre von CDU, SPD und FDP wollen im Verein mit Volt die zum Landschaftsschutzgebiet 1 (LSG) Kottenforst gehörende Freifläche zwischen Elisabethstraße, Muffendorfer Straße, Am Bismarckturm und Am Kreuter mit bis zu 1.000 Wohnungen bebauen lassen. Ein zur Umsetzung dieses Planes dienender Antrag 2 wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28.01.2026 bei Stimmenthaltung der Grünen gegen das Votum des BBB beschlossen. Dass der Vorstoß, das ca. 7 Hektar große Areal unter dem Bismarckturm zu bebauen, dem vom Stadtrat beschlossenen Freiraumplan (Vgl. Drucksache 231965), der Biodiversitätsstrategie für Bonn (Vgl. Drucksache 220672-01) und dem Zielbeschluss „Klimaneutrales Bonn“ (hier: Steckbrief 7: CO2-Senken) gänzlich widerspricht, interessierte die neuen Politikgesellen aus dem bürgerlichen und linken Lager offenbar nicht. Einen Änderungsantrag 3 des BBB, der den Erhalt der Grünflächen und deren Rekultivierung vorgeschlagen hatte, wischten sie vom Tisch.
Dazu sagt BBB-Stadtverordnete Jutta Acar: „Der wesentliche Klima- und Umweltschutzaspekte völlig missachtende Beschluss hat gezeigt, dass sich SPD, Volt und GRÜNE an den durch ihre vergangene Ratsmehrheit beschlossenen Klimaplan nicht gebunden fühlen. Auch die Versprechungen zum Klima- und Hitzeschutz sowie zur Biodiversität in der Kooperationsvereinbarung 4 des neuen Ratsbündnis aus CDU,SPD und FDP sowie die Beteuerungen aus dem CDU/ OB-Wahlprogramm 2025 5 sind offenbar nichts wert. Besonders heuchlerisch war das Verhalten der Grünen, die mit ihrer Enthaltung zum Antrag die von ihnen propagierten Werte mit Füßen traten. Für uns hingegen ist die Sicherung von Frei- und Grünflächen für Bonn zur Anpassung an den Klimawandel ebenso unverzichtbar, wie eine umsichtige Stadtplanung. Wir wollen, dass der Erhalt der Lebensqualität der hier Lebenden Vorrang hat vor dem Wunsch Auswärtiger, sich in Bonn in einem Neubaugebiet anzusiedeln.“
BBB mit der Bitte um redaktionelle Verwendung
1 Die besagte Fläche steht nicht ohne Grund unter Landschaftsschutz ( LSG-5308-0014) und findet sich im Biokataster entsprechend wieder ( BK-5308-066). Die hohe lokale Bedeutung der Fläche für Mensch und Tier ist dort attestiert, als „Gefährdung“ ist der Siedlungsbau beschrieben und als Schutzmaßnahmen sind dort die Grünlandnutzung und eine Obstbaumpflege festgehalten, wie sie der BBB in seinem Änderungsantrag fordert. Die Planhinweiskarte der Stadt Bonn zeigt für den Bereich des LSG unterhalb des Bismarckturmes mit Blick auf das „Schutzgut Mensch“ eine hohe Bedeutung als Kaltluftbildungs- und leitfläche auf. Würde der Bereich bebaut, würde der Luftstrom hin zu den Wohngebieten im Metzental, nach Pennenfeld und in Teile des Kur- und Villenviertels stark eingeschränkt. Insbesondere in den Sommertagen würde Schwüle und Hitze in den genannten Orten erheblich zunehmen.
2 SPD-Antrag (Drucksache 253265)
Quelle: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2023081&refresh=false
3 BBB-Änderungsantrag (Drucksache 253265-01)
Quelle: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2023337&refresh=false
4 https://www.cdu-bonn.de/artikel/gemeinsam-fuer-die-zukunft-von-bonn-kooperationsvereinbarung-von-cdu-spd-und-fdp-2025-2030
5 CDU-Programm Neustart „Bonn lebt auf“ unter Punkt 10: „Wir werden Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen weitestgehend offenhalten und Freiflächen in der Stadtplanung berücksichtigen“.
Quelle: https://bonn-lebt-auf.de/wp-content/uploads/2025/06/Neustart-2025-Bonn.-Besser.-Machen.-Kommunalwahlprogramm-der-CDU-Bonn-2025-2030.pdf