21.11.2025 Kosten für NS-Gedenkstätte und Dokumentationszentrum steigen auf 13 Millionen – BBB sieht Planung kritisch

Die Stadtverwaltung hat dem Rat für seine nächste Sitzung eine Vorlage unterbreitet (DS240693-03)*, mit der die Politiker ihren Beschluss  vom 20.06.2024 zum Bau und Umzug der städtischen Gedenkstätte und des NS-Dokumentationszentrums auf dem bzw. auf das Gelände des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich bekräftigen sollen. Aus der Unterlage geht hervor, dass die prognostizierten Gesamtkosten für das Projekt seit Sommer 2024 von 9 auf 13 Mio. Euro gestiegen sind. Bei der BBB-Fraktion zeigt man sich über die Kostensteigerung wenig überrascht. Bereits letztes Jahr hatte der BBB Zweifel an den seinerzeit vorgelegten Kostennoten angemeldet. Einen Antrag** des BBB (DS240693-01 AA) in der betreffenden Stadtratssitzung, ein Baugrundgutachten zur Beurteilung der Gründungsverhältnisse erstellen und Ausführung sowie Dimension der Bestandsfundamente auf ausreichende Tragfähigkeit prüfen zu lassen, lehnte die grün-rote Ratsmehrheit im Verein mit CDU und FDP im Juni 2024 ab. Wegen der genannten und anderen nicht geklärten Unwägbarkeiten enthielt sich der BBB bei der seinerzeitigen Abstimmung.

Der BBB ist nach wie vor der Auffassung, dass für Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum eine würdige Heimstatt gefunden werden muss, präferiert aber ob des Baurisikos in Endenich, insbesondere aber wegen der besseren Sichtbarkeit dafür einen zentralen Standort in der City. Den Antrag*** des BBB (DS253682), zu prüfen, ob das Stadtmuseum, die Gedenkstätte und das Dokumentationszentrum dauerhaft als Teil des Stadtmuseums in der Liegenschaft Windeckstr. 1 untergebracht werden kann, verwarf der Stadtrat zwar im September dieses Jahr, mit Blick auf die Kostenexplosion hält man beim BBB aber an dem Vorschlag weiter fest.

Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Johannes Schott: „Ausmaß als auch Kosten der Unterbringung in Endenich und das sich dort abzeichnende Baurisiko dürfe als kaum noch vertretbar anzusehen sein. Wir wollen nach der Beethovenhalle keine zweite Baustelle, die sich als Fass ohne Boden erweist. Dass uns zudem bis heute nicht die Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages mit dem Erzbistum Köln vorgelegt wurden, ist für uns nicht nachvollziehbar. Angesichts dessen und dem Umstand, dass Erinnerungskultur nicht an der Peripherie, sondern zentral sichtbar sein muss, werden wir der Vorlage von OB Deus in der vorliegenden Form nicht zustimmen.“

Der BBB hat im Übrigen für die kommende Ratssitzung eine Anfrage**** eingereicht (DS253682-03), mit der der Sachstand der im September 2025 vom Rat beschlossenen Prüfung, hinsichtlich einer Ansiedlung des Stadtmuseums und temporären Unterbringung der Gedenkstätte und des NS-Dokumentationszentrum in der Windeckstraße 1 in Erfahrung gebracht werden soll.

*https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2024520

** https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017853&refresh=false

*** https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024028&refresh=false

**** https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024728&refresh=false

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