Am vergangenen Donnerstag (24.09.2026) hat der Bonner Stadtrat der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Realisierung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ inklusive Schwimmbad und Turnhalle sowie zum Bau einer bis zu 5 Metern Tiefe eingegrabenen Dreifachsporthalle mit Tribüne in Beuel zugestimmt. Die BBB-Fraktion erkannte in der Debatte ausdrücklich den Bedarf für eine Förderschule und eine Großsporthalle in Beuel an, lehnte den Beschlussvorschlag aber wegen der erheblichen Risiken, die aus der ungeklärten Baugrundsituation* mit Altlast und hohem Grundwasserstand am Standort Rölsdorfstraße für beide Bauvorhaben erwachsen können, ab. Zuvor hatte die Ratsmehrheit den Antrag** des BBB, vor weiteren Planungsarbeiten oder gar der Aufnahme von Bautätigkeiten den Baugrund auf Kontamination und Tragfähigkeit von einem unabhängigen Sachverständigen untersuchen zu lassen, abgewiesen.
Dazu sagt der planungspolitische Sprecher des BBB, Stadtverordneter Marcel Schmitt: „Die Erfahrungen mit dem nicht tragfähigen Grund unter der Beethovenhalle hätten eigentlich jeden Stadtverordneten mahnen müssen, der Vorlage in der bisherigen Form nicht zuzustimmen. Stattdessen wurde der Vorschlag des Oberbürgermeisters für das Bauvorhaben kritiklos durchgewunken. Realisieren sich die drohenden Unwägbarkeiten durch einen kontaminierten oder nicht ausreichend festen Boden oder durch Grundwasserdruck auf das Fundament, könnten die durch Entsorgung und Gründungsverbesserungen verursachten Kosten das Gesamtprojekt schnell die 100 Millionen Euro Marke überspringen lassen. Keiner der Stadtverordneten, die der Vorlage zugestimmt haben, wird sich – wenn das Kind dereinst tatsächlich in den Brunnen gefallen sein sollte – auf Unwissenheit berufen können.“
Ferner hinterfragte der BBB die immense Kostensteigerung der Planung zwischen Dezember 2024 (74,3 Mio. Euro) und September 2026 (93,4 Mio. Euro) und kritisierte die seit 2024 ausgeuferte Raumplanung für ein zusätzliches Foyer, eine Ausgabeküche, eine Garderobe sowie einen Vereinsraum und weitere Mehrzweckräume. Ferner monierte der BBB die in Zeiten knapper Kassen unnötig hohen Baustandards.
Stv. Schmitt: „Würden die überzogenen Nachhaltigkeitsvorgaben für das Gesamtbauvorhaben auf ein vernünftiges Maß herabgesetzt und der starke Aufwuchs des Raumprogramms der Dreifachturnhalle unterlassen, wäre grob geschätzt sicherlich mit einer Ersparnis von rund 20 Mio. Euro bei den Gesamtbaukosten im Vergleich zum heutigen Ansatz zu rechnen. Dass Bonn pleite ist, ficht weder die Ratskooperation noch Linke und Grüne an. Sie geben das Geld der Steuerzahler weiter mit vollen Händen aus.“
*Auszug aus Drucksache 242092:
„Die ehemals auf dem Gelände befindliche Kiesgrube wurde in der Vergangenheit mit einem Gemenge aus Bauschutt, Müll und gewerblichen Abfällen aufgefüllt. In den nicht bebauten Bereichen konnten bereits hohe Arsenbelastungen festgestellt werden. Vor allem unter den Bestandsgebäuden ist das Ausmaß der Kontaminierung jedoch gänzlich unbekannt, erst nach dem Abriss der Bestandsgebäude können hier Beprobungen durgeführt und ein Gutachten erstellt werden.“
Quelle: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2020262
**BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 242092-05 „Errichtung eines Förderzentrums mit dem Schwerpunkt `Geistige Entwicklung´ und einer separaten Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorfstraße :
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage wird mit folgende Maßgaben vertagt:
1. Vor weiteren Planungsarbeiten oder gar der Aufnahme von Bautätigkeiten wird der Baugrund auf Kontamination und Tragfähigkeit von einem unabhängigen Sachverständigen untersucht. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse und allfälligen Notwendigkeiten zum Abtrag kontaminierten Materials etc. und etwaigen Maßnahmen zur Baugrundverbesserung werden dem Rat mit entsprechenden Kostennoten vorgelegt.
2. Die Verwaltung legt dar, was bei der Errichtung der beiden Gebäude Förderschule und Dreifachturnhalle jeweils an Kosten eingespart werden könnte, wenn auf die angestrebte DGNB-Gold-Zertifizierung verzichtet würde und welche Einsparungen sich ergäben, wenn auf die vom Stadtrat nicht autorisierte Erweiterung des Raumprogramms der Sporthalle um ein Foyer, eine Ausgabeküche, eine Garderobe, einen Vereinsraum und zwei Mehrzweckräume verzichtet würde.
3. Die Verwaltung
– prüft die Förderfähigkeit des Vorhabens im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude– Klimafreundlicher Neubau und teilt die valide ermittelte Fördersumme mit, die tatsächlich zu erwarten steht.
– ermittelt den Anteil des Finanzbedarfs des Bauvorhabens , der über ein Darlehen aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal“ der NRW-Bank zu welchen Konditionen finanziert werden kann.
Begründung
Nach den Erfahrungen mit der Beethovenhalle sollte Kostensteigerungen, die auf Imponderabilien im Baugrund beruhen (Tragfähigkeit, Kontamination Grundwasserdruck etc.), tunlichst vermeiden werden. Nach den in der Vorlage dazu zu lesenden Informationen bestehen bei den Antragstellern Bedenken, ob das Grundstück für die beiden Baumaßnahmen unter den verlautbarten Kosten wie geplant bebaut werden kann. Offenbar ist der unter den Bestandsgebäuden befindliche Boden bis heute nicht bzw. nicht ausreichend auf Schadstoffe beprobt worden. Angesichts der Haushaltskrise sollte darüber nachgedacht werden, die bisher geplanten unnötig hohen Baustandards zurückzufahren, um Finanzmittel einsparen zu können. Überdies ist die beabsichtigte Erweiterung in Form eines üppigen Foyers, einer Ausgabeküche, einer Garderobe, eines Vereinsraums und von zwei Mehrzweckräumen a 91qm kritisch zu hinterfragen. Wer aus welchen Gründen wann und mit welcher Kompetenz entschieden hat, von dem vom Rat im Dezember 2024 genehmigten Raumplan abzuweichen und warum dies angesichts der Haushaltslage unabweisbar sein soll, ist darzulegen. Ferner gehört zu der Erstellung einer validen Entscheidungsgrundlage alle möglichen Fördermöglichkeiten im Detail zu untersuchen und dem Rat genau darzustellen, mit welchen Mittelzuflüssen gerechnet werden kann. Vage Aussagen nach dem Motto, der Finanzbedarf könne „voraussichtlich anteilig über Darlehen“ finanziert werden oder die „Förderfähigkeit und die Höhe der förderfähigen Ausgaben“ seien „noch zu prüfen“, sind gänzlich unzureichend für eine verantwortlichen Entschluss der Ausschuss- und Ratsmitglieder.
Die Dreifachsporthalle soll wegen der beengten Grundstückssituation und der umgebenden Wohnbebauung teilweise in das Gelände eingegraben werden (Laut Plan bis zu 5 m Tiefe). Dies führt laut Vorlage zu erhöhtem konstruktivem und technischem Aufwand, unter anderem für Verbaumaßnahmen, Brandschutz und die Berücksichtigung des maßgebenden Höchstwasserstands. Welcher Anteil der Mehrkosten konkret auf diese Bauweise entfällt und ob kostengünstigere oberirdische oder weniger stark abgesenkte Varianten geprüft wurden, wird nicht dargestellt.
Angesichts der im Baugrund möglicherweise lauernden Unwägbarkeiten, der prekären Finanzlage der Stadt, Gesamtkosten in Höhe von 93,4 Mio. Euro und einer Steigerung um rund 19,1 Mio. Euro gegenüber dem bisherigen Kostenrahmen, ist der Beschlussvorschlag der Antragsteller sachgerecht. Der Änderungsantrag stellt ausdrücklich weder das Förderzentrum noch den Sporthallenbedarf infrage, sondern soll für beide Vorhaben eine belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen.
Quelle: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2029543&refresh=false&TOLFDNR=2097233