21.09.2026 Berlin/Bonn-Gesetz – Statement des BBB zur Zusatzvereinbarung

Am Montag den 21.09.2026 berichtete die Bonner Stadtverwaltung öffentlich zum derzeitigen Stand der Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz. Zum Kontrakt, der Ende des Jahres unterschrieben werden soll, hat die BBB-Fraktion folgendes Statement an die Medien herausgegeben:

Die BBB-Fraktion begrüßt, dass der Bund nach der jahrelangen Hängepartie nun endlich den Entwurf einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vorgelegt hat. Die im Vermerk des Oberbürgermeisters dazu genannten Schwerpunkte des Entwurfs, UN/Internationales, Cybersicherheit, Demokratie und Resilienz sind durchaus nachvollziehbar. Allerdings reicht der Verweis auf die gefestigte Arbeitsteilung der beiden Regierungsstandorte dem BBB nicht aus; wichtig ist die Zusicherung von Bundesministerien und Behörden mit der im bisherigen Gesetz geregelten Arbeitsteilung.
Dazu sagt Johannes Schott, Vorsitzender der BBB-Fraktion: „Für die Zusicherung der Bundesregierung zum Berlin-Bonn-Gesetz stehen zu wollen, kann man sich bekanntlich nichts kaufen. Zu oft wurde die eigentlich vereinbarte Arbeitsteilung von Berlin aus mit den Füßen getreten. Und der Entwurf der Zusatzvereinbarung trägt kaum dazu bei, diese aus leidvoller Erfahrung geronnene Skepsis schmälern zu können. Was im Entwurf blümerant aufgezählt wird, ist noch lange nichts zählbares. Es droht uns weiter die Abwanderung der noch hier verbliebenen Bundesministerien, wenn deren Verbleib mit definierter Personalstärke in der Vereinbarung nicht klar festgezurrt wird. Für Bonn sind die tausenden Arbeitsplätze nach wie vor relevant.“