Im August letzten Jahres erließ die Kämmerin auf Grund der desolaten Haushaltssituation Bonns eine verschärfte Bewirtschaftungsverfügung*. Mit einer Anfrage für den Finanzausschuss am 31. Januar 2024 wollte die BBB-Fraktion nun in Erfahrung bringen (DS 240068), in welcher Betragshöhe die Ausgaben begrenzt werden konnten. In ihrer Stellungnahme (DS 240068-01ST) umschifft die Oberbürgermeisterin -wie so oft um keine Ausrede verlegen- schlichtweg die Frage und verweist stattdessen auf noch bis Ende Januar 2024 mögliche Buchungen für 2023 und den noch nicht vorliegenden Jahresabschluss 2023.
Dazu sagt Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Nachdem die elektronische Datenverarbeitung ab den 1960er Jahren flächendeckend in den bundesdeutschen Verwaltungen Einzug gehalten hat, sollte man meinen, dass die Kämmerei in der Lage ist, auf Knopfdruck die Eckdaten zur wirtschaftlichen Lage Bonns abzurufen. Das scheint aber nicht der Fall zu sein, sonst hätte die Oberbürgermeisterin nicht an unserer Frage vorbei geantwortet. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Stadt sich bei den Finanzen immer noch im Blindflug befindet und nicht ansatzweise über ein funktionierendes Controlling verfügt. Welchen Sinn macht es bitte, eine so dezidierte Begrenzung der Ausgaben zu verordnen, wenn man deren Wirksamkeit nicht fortlaufend kontrolliert?“
Eine ähnlich ausweichende Antwort erhielt die BBB-Fraktion auf die Frage, mit welchen Einsparungen die OB 2024 durch die Regelung „Grundsätzlich ist bereits jetzt davon auszugehen, dass die HH-Mittel des Planjahres 2024 nur zu max. 80% des Planansatzes zur Verfügung stehen werden.“ rechnet.
„Berücksichtigt man die kürzlich zu lesende Aussage der Oberbürgermeisterin, dass sie keine Einsparungen bei grünen Kernthemen wie z.B. dem Klimaplan vorschlagen wird, befürchte ich, dass die städtischen Haushaltsmittel und Steuergelder längst zur Beute von OB Dörner (B90/Die Grünen) und ihrer grün-rot-roten Ratsmehrheit geworden sind“, so Schmitt.
*Regelung unter Ziffer 1.1 der in 2023 von der Stadtkämmerin ausgesprochenen Bewirtschaftungsverfügung: „Die übrigen konsumtiven Ansätze werden zu 80% freigegeben. Höhere Freigaben können auf Antrag mit entsprechender Begründung (z.B. für das Anlegen von Daueranordnungen) durch die Kämmerei genehmigt werden. Wegen der stark defizitären Haushaltslage sind die freigegebenen Mittel äußerst sparsam zu bewirtschaften. Nicht unbedingt erforderliche Ausgaben sind zu unterlassen. Es ist ein strenger Wirtschaftlichkeitsmaßstab anzulegen.“