08.11.2023 Bürgerservice der Stadt Bonn – BBB: Kritik an den städtischen Diensten ist berechtigt

Dass insbesondere die Beanstandung der Terminvergabe der Bonner Bürgerdienste berechtigt ist, zeigt die heutige Abfrage der BBB-Fraktion  um ca. 8:40 Uhr. Für eine Wohnsitzanmeldung, die laut Meldegesetz innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat, stehen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg (22.01.24) und Beuel (18.01.24) frühestens in der zweiten Januarhälfte 2024, im Rathaus Hardtberg sogar erst ab dem 1. Februar 2024 Termine zur Verfügung. Dazu BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Die Wartezeiten insbesondere auf Termine zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sind inakzeptabel. Leider hat sich seit Einführung des Terminsystems daran nichts geändert. Den Verantwortlichen, Oberbürgermeisterin Katja Dörner(Grüne) und dem CDU- Stadtdirektor Wolfgang Fuchs, ist die Problematik ebenso wie der zuständigen Aufsichtsbehörde in Köln bekannt. Leider sitzt man das Thema weiterhin aus, statt endlich gegenzusteuern und die Missstände zu beheben. Wir erwarten insbesondere von der Oberbürgermeisterin, dass sie sich um die primäre Daseinsvorsorge in unserer Stadt kümmert, statt ihr Handeln weiter auf Lieblingsprojekte der Grünen zu konzentrierten.“ Die Terminvergabe ist das eine Problem, aber beileibe nicht das Einzige aus Sicht des BBB. Der Bereich Bürgerdienste zählt zu den klassischen Verwaltungsaufgaben, für die früher eigenes Personal ausgebildet worden ist. „Nach unserer Kenntnis arbeitet in den Bürgerdiensten kaum noch speziell für den öffentlichen Dienst ausgebildetes Personal, sondern überwiegend lediglich angelernte Quereinsteiger. Hier benötigen wir ein Umdenken und eine entsprechend geänderte Strategie der Verwaltungsspitze“, so Schott.