08.09.2023 Änderung Parkgebührenordnung –

Mit der zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten neuen Parkgebührenordnung (Vgl.Anlage DS 231223*) sollen Nutzer von Carsharing-Angeboten bevorrechtigt werden, die Mietfahrzeuge in Bewohnerparkgebieten kostenlos und zeitlich unbegrenzt abzustellen. Diese Regelung soll unabhängig davon, ob es sich bei den Mietern um Anwohner oder Bonner Bürger handelt, gelten. Damit setzt Oberbürgermeisterin Katja Dörner einen auf Antrag der grün-rot-roten Ratskoalition im Hauptausschuss am 6. Juni 2023 mit deren und den Stimmen der CDU gefassten Beschluss (Vgl. Anlage DS 221990**) um.

 

Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Wir lehnen die neue Parkgebührenordnung mit der einseitigen Privilegierung für Betreiber und Nutzer von Carsharing ab. Für uns ist nicht einsehbar, warum Fahrer von Mietautos den Bonnerinnen und Bonner in Bewohnerparkgebieten bevorzugt werden sollen, die bekanntlich für die Möglichkeit, dort ihr Auto abstellen zu dürfen, mit 360 Euro/Jahr zur Kasse gebeten werden. Zumal die Bewohner für die an Wegelagerei grenzende Gebühr ausschließlich in ihrem Wohnumfeld und ohne Stellplatzgarantie parken dürfen, die Nutzer von carsharing PKWs aber stadtweit. Das ist in hohem Maße ungerecht.“

werden. In der Sache ist seit 14 Jahren ohnehin schon zu viel Zeit nutzlos verplempert worden.“

* ALLRIS – Vorlage (sitzung-online.de) ** ALLRIS – Auszug (sitzung-online.de)