07.07.2023 BBB beantragt Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke

Die BBB-Fraktion hat für die nächste Ratssitzung beantragt*, Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) zu beauftragen, nach dem Vorbild Tübingens eine kommunale Verpackungssteuersatzung zu erarbeiten. Ziel der Satzung soll die Erhebung einer Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke in der Stadt Bonn sein. Aus Sicht des BBB können mit einer von den Verkäufern für Speisen und Getränke zu zahlenden Steuer für Einwegbecher, Einweggeschirr und Essensverpackungen Anreize zur Verwendung von Mehrwegsystemen und somit zur Müllvermeidung gesetzt werden. Dazu sagt die Sprecherin des BBB im Umweltausschuss, Elisabeth Struwe: „Gerade in den Bonner Innenstadtlagen kann eine entsprechende Abgabe helfen, die um sich greifende Verunreinigung des öffentlichen Stadtbilds durch entsorgte Verpackungen zu verringern. Außerdem können so die anfallenden Kosten für die Reinigung und Entsorgung verursachergerecht erhoben und bestenfalls sogar reduziert werden. Wegbereiter für diese Sondersteuer ist Tübingen, wo seit 2022 Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck besteuert werden, sofern Speisen und Getränke für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Gericht oder Getränk verkauft werden. Die Steuer beträgt in Tübingen für jede Einwegverpackung 0,50 Euro, für jedes Einwegbesteck 0,20 Euro. Der Steuersatz pro Einzelmahlzeit ist auf maximal 1,50 Euro begrenzt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 24. Mai 2023 entschieden, dass es sich bei der Tübinger Verpackungssteuer um eine örtliche Verbrauchsteuer im Sinn des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG handelt. Der Urteilsbegründung zufolge steht die kommunale Verpackungssteuer als Lenkungssteuer nicht im Widerspruch zu geltendem Abfallrecht. Die beantragte Ausarbeitung kann sich somit grundsätzlich an der Tübinger Regelung orientieren, muss aber die Kritikpunkte der Bundesrichter beachten. Die Obergrenze der Besteuerung „pro Einzelmahlzeit“ muss inhaltlich bestimmter formuliert und das Kontrollrecht der kommunalen Aufsichtsbehörden zeitlich begrenzt werden. An der Stelle erinnern die Freien Wähler vom BBB die Bonner Grünen und auch die SPD an ihren gemeinsamen, mittlerweile fast 30 Jahre alten Antrag vom 09.01.1995 (DS-Nr. 9500088**) zur Vermeidung von Einweggeschirr: „Positive Erfahrungen auf dem Weihnachtsmarkt zeigen, daß die Stadt durch geeignete Maßnahmen durchaus Mittel in der Hand hat, die (Plastik-)Müllflut einzudämmen. Sie sollte daher den eingeschlagenen Weg fortsetzen.!“, heißt es in deren damaliger Begründung. Der Fraktionsvorsitzende des BBB, Marcel Schmitt, kommentiert die Initiative wie folgt: „Man darf nun gespannt sein, wie die Bonner Grünen und die SPD mit der vom BBB vorgeschlagenen Instrument zur Vermeidung von Einweggeschirr umgehen. Wird der für Umwelt und Stadtbild förderliche Antrag wie üblich von der Ratskoalition abgelehnt, weil er von einer Oppositionsfraktion stammt, oder wird eine Sachentscheidung getroffen? Ein weiter so, wie in den vergangenen 14 Jahren Mitregentschaft der Grünen kann jedenfalls nicht die Lösung sein.“ * 2023-07-05 231182 Sondersteuer auf Ein VO ** 2014-07-29 9500088 Vermeidung von Verpa VO