23.05.2025 Zum Integrierten Klimaanpassungskonzept (KLAKI) – Umsetzung der Maßnahmen aus dem KLAKI nach wie vor freiwillige Aufgabe

Direkt zu Beginn ihrer Begründung der Beschlussvorlage zum Integrierten Klimaanpassungskonzept (KLAKI) führt OB Dörner (Grüne) aus „Die aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz (KAnG) hervorgehende Pflicht für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten wurde in Nordrhein-Westfalen bisher nicht vom Land auf die Kommunen übertragen.“ Damit weist sie auf § 5 (3) Klimaanpassungsgesetz NRW hin, in dem den Gemeinden und Gemeindeverbänden lediglich empfohlen wird, kommunale Klimaanpassungskonzepte aufzustellen und die darin vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Der Grund für dieses Vorgehen der grün-schwarz geführten Landesregierung ist simpel: Würde das Land seine Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichten statt empfehlen, „kommunale Klimaanpassungskonzepte aufzustellen und die darin vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen“, müsste das Land nach Art. 78 (3) der Landesverfassung NRW zwingend die Kosten hierfür übernehmen. Und die sind überhaupt nicht abschätzbar, dürften aber alleine in NRW schon höher liegen, als der Bund insgesamt mit 100 Milliarden bundesweit eingeplant hat. Dazu BBB-Johannes Schott: „So wünschenswert ein Integriertes Klimaanpassungskonzept für Bonn auch sein mag, kann das von OB Dörner (Grüne) vorgeschlagene KLAKI in der vorliegenden Form nicht beschlossen werden. Und das weiß nicht nur die Oberbürgermeisterin, sondern das wissen auch alle Stadtratsfraktionen. Der Regierungspräsident hat seine Haushaltsgenehmigung 2025-2029 für Bonn vom 15. Mai 2025 mit Auflagen versehen. Eine davon lautet `lm Rahmen des Haushaltsvollzugs sind daher die Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen.´ Wenn die OB also selbst bereits in ihrer Vorlage ausführt, dass für Bonn keine Pflicht zur Aufstellung und damit natürlich auch erst recht nicht zur Umsetzung eines Klimaanpassungskonzeptes besteht, dann kann eine Überprüfung gemäß Haushaltsauflage aus Köln nur zu dem Ergebnis kommen, dass keine rechtliche Notwendigkeit für das KLAKI besteht. Vor einer Beschlussfassung muss OB Dörner meines Erachtens zuerst mindestens das Einverständnis des Regierungspräsidenten zu einer entsprechenden Beschlussfassung einholen. Und in Richtung meiner Stadtratskollegen kann ich nur sagen: Die Haushaltsauflagen des Regierungspräsidenten gelten am Ende für alle Ratsmitglieder, auch die von Grünen, SPD und Linken. Der Regierungspräsident erinnert den Rat der Stadt Bonn in seiner Genehmigung nicht ohne Grund auf Seite 6 an seine Beschlussfassung und Verantwortung.“ Der BBB weist aus gegebenem Anlass (Markierungsstandard Fahrradstraßen) vorsichtshalber darauf hin, dass Auflagen in einer Haushaltsgenehmigung keine unverbindlichen Empfehlungen des Regierungspräsidenten darstellen.