Seit Jahrzehnten konnte auf dem bergseitigen Straßenabschnitt zwischen der Friedrichallee und der Lindenallee von Anwohnern, Kunden des örtlichen Handels sowie des Gastronomiewesens und Besuchern der Gottesdienste der Erlöserkirchengemeinde mit dem PKW geparkt werden. Nachdem die hierfür angebrachte Beschilderung entfernt worden und der vorgenannte Nutzerkreis gezwungen war, gem. StVO auf der Straße zu parken, verfügte die Stadtverwaltung dort ein Parkverbot und verteilte Knöllchen. Auf die daraufhin eingegangenen Beschwerden aus der Bevölkerung hatten BBB und FDP im März d.J. reagiert und beantragt (DS 220089-02) das Parken auf dem Gehweg wieder zuzulassen. Die Antragsteller argumentierten u.a., dass es auch weiterhin für Bewohner und Kunden möglich sein müsse, ihren PKW wohnungsnah oder in zumutbarer Entfernung zu den Gastro- und Handelsangeboten etc. abstellen zu dürfen.
In ihrer ablehnenden Stellungnahme dazu führt die Oberbürgermeisterin aus, dass gekippte Parken könne aufgrund der möglichen Behinderungen für die Buslinien und der zu engen verbleibenden Rest-Fahrbahnbreiten nicht angeordnet werden. Das ganzflächige Parken auf dem Abschnitt könne nicht erlaubt werden, da wegen der regulären Kfz-Breite von ca. 2 Metern die Mindest-Gehwegbreite nicht gewährleistet würde.
Wie der Umstand, dass auf besagtem Abschnitt eine Einengung des Bürgersteiges durch einen Bestandsbaum auf ca. 91 cm vorliegt und erst kürzlich auf dem besagten Abschnitt ein weiterer Baum so gepflanzt wurde, dass die Restgehwegbreite nur noch bei ca. 1,1 Metern liegt dazu passen soll, konnte die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 5. Juni 2024 ebenso wenig erläutern, wie die Frage beantworten, warum bei einer Fahrbahnbreite von über 6 Metern Gehwegparken zu Behinderungen des Busverkehrs führen sollen. Am Ende der Debatte votierte eine breite Mehrheit für den BBB/FDP-Antrag. SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen.
Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Mindestbreiten von 1,5 Metern für Gehwege sind wünschenswert, aber in gewachsenen Ortsteilen an vielen Stellen baulich gar nicht möglich oder nur dann umsetzbar, wenn dort das Parken gänzlich verboten wird. Wir sind der Auffassung, dass deshalb gemeinsam mit den Betroffenen vernünftige Lösungen mit Augenmaß abgewägt werden müssen. Im vorliegen Fall dürfte das mit der von der Bezirksversammlung beschlossenen Wiedereinführung des Gehwegparkens erreicht werden. Die Auffassung der Stadt muss man als in hohem Maße widersprüchlich bezeichnen. Wenn die Verwaltung tatsächlich mehr Platz auf Trottoirs schaffen will, darf sie diese nicht selbst durch Baumpflanzungen zu einem schmalen Pfad machen.“
Der BBB rechnet noch mit weiterem Ärger auf der Rüngsdorfer Straße:
In ihrer Stellungnahme zum Antrag führte die Oberbürgermeisterin aus, dass angeordnet worden sei, im gesamten Abschnitt der Rüngsdorfer Straße eine verbleibende Rest-Gehwegbreite von 1,50 m (220089-03 ST) abzumarkieren. Die Durchführung ist im zweiten bzw. dritten Quartal 2024 geplant.
Grundlage dafür sind laut OB Dörner die am 4. Februar 2021 von CDU, Grüne, SPD, Linke und Volt beschlossenen Vorgaben für Gehwegbreiten im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung des Stadtrates zum Radentscheid (DS 202321). Demnach werden alle bestehenden Parkregelungen auf Bürgersteigen hinsichtlich der verbleibenden Restbreite für Passanten überprüft. Wird eine freie Breite von 1,5 m unterschritten, verbietet die Bonner Stadtverwaltung das Abstellen von Kfz. Eine Beteiligung der Ratsgremien ist nicht notwendig, da die Maßnahmen ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellen (DS 202321).
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