Nachdem die Kämmerin der Bundesstadt Bonn im letzten Jahr erstmalig eine sogenannte „verschärfte Bewirtschaftungsverfügung“ erlassen hat, wird diese kontinuierlich verlängert. Der Hauptansatz darin ist, dass die Haushaltsmittel für laufende Zwecke nur zu 80 % freigegeben und darüber liegende Ausgaben nur nach besonderer Begründung genehmigt werden. Darüber hinaus sollen nicht unbedingt erforderliche Ausgaben unterlassen und ein strenger Wirtschaftlichkeitsmaßstab angelegt werden. Begründet wird dies mit der auch aus Sicht des BBB unzweifelhaft „stark defizitären Haushaltslage“. Soweit so gut und nachvollziehbar.
Auf erste Nachfrage der BBB-Fraktion, zu welchen Einsparungen diese Verfügung geführt habe, antwortete OB Dörner (B90/Grüne) lediglich ausweichend mit dem Hinweis, das könne man erst im Rahmen der Jahresabschlussrechnung ermitteln. Schon diese Aussage ist erstaunlich. Denn welchen Sinn macht eine Begrenzung der Ausgaben, wenn dies nach eigenen Angaben der OB gar nicht kontrolliert wird?
Da die Jahresabschlussrechnung für das Jahr 2023 nun zur Beratung ansteht, hat die BBB-Fraktion erneut, diesmal im Rechnungsprüfungsausschuss am 28.05.2024 nachgefragt und die bemerkenswerte Antwort erhalten, dass es sich bei der Bewirtschaftungsverfügung aus Sicht der OB nicht um eine Einsparvorgabe in Höhe von 20% handelt, sondern um eine Maßnahme mit der ggf. notwendige Umdeckungen durch über- oder außerplanmäßige Mehrbedarfe in anderen Bereichen möglich gemacht werden“.
Dazu BBB-Stadtverordneter und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Johannes Schott: „Wenn ich in der sogenannten Bewirtschaftungsverfügung lese, dass wegen der stark defizitären Haushaltslage die freigegebenen Mittel ´äußerst sparsam´ zu bewirtschaften und `nicht unbedingt erforderliche Ausgaben zu unterlassen´ sind, gehe ich davon aus, dass damit Geld ´eingespart´ werden soll. Das sieht OB Dörner offensichtlich ganz anders. Sie will nicht sparen und sieht in der Bewirtschaftungsverfügung so etwas wie einen Verschiebebahnhof für Haushaltsmittel. Für welche Zwecke sie Gelder umschichten will, hat OB Dörner uns bisher zwar bisher nicht mitgeteilt, mutmaßlich muss man aber von einer Verwendung für Projekte zur grünlinken Transformation unserer bisher schönen Stadt ausgehen. Wir begrüßen daher, dass das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen einer anstehenden Prüfung in 2024 auch die Einhaltung der Bewirtschaftungsverfügung unter die Lupe nehmen wird.“
OB Dörner lässt ebenfalls mitteilen, dass aus Sicht der Kämmerei „die Umsetzung des Klimaschutzes aber keinesfalls als freiwillige Maßnahme einzustufen, sondern als unbedingt erforderlich zu klassifizieren“ sei. Vom BBB nachgefragt, ob es sich denn beim Klimaschutz um eine aus nationalem Recht unmittelbar abzuleitende kommunale Pflichtaufgabe handele, wurde auf die für die Zukunft geplante mögliche verfassungsrechtliche Verankerung verwiesen. Da diese Verankerung aber bisher nicht gegeben ist, kann das Argument aber aus Sicht der BBB-Fraktion nicht gelten.
Schott: „Klimaschutz ist keine Pflichtaufgabe der Kommunen sondern Sache von Bund und Land. Statt den Eindruck zu erwecken, dies sei anders, sollte die Oberbürgermeisterin lieber ihrer Pflicht nachkommen, mit dem Geld der Bonner Steuerzahler sparsam zu wirtschaften.“