Das vom Land Rheinland-Pfalz zur Bundesgartenschau 1979 nach Plänen des Bonner Architekten von Dorp errichtete Gartenhäuschen auf dem Hügel über dem Schiffchensee gammelt sei Jahren vor sich hin. Die letzte gastronomische Nutzung des Rheinland-Pfalz-Pavillons der zwischenzeitlich einmal als „Rheingarten“ firmierte, liegt schon 10 Jahre zurück. Die Pläne aus dem Jahre 2016 von Dirk Dötsch, Betreiber des Rheinauen-Parkrestaurants, den denkmalgeschützten Bau in so etwas wie eine Almhütte zu verwandeln, stießen beim BBB und nachlaufend auch der Bezirksregierung in Köln aus architektonischer Hinsicht auf Kritik. Nach dem die Kölner Behörde ihr Veto einlegte, musste Dötsch umplanen: Die Fassade des achteckigen Bestandsbaus sollte erhalten und durch eine bauliche Erweiterung mit großen Glasfenstern für den Ausblick der Gäste erweitert werden. Insgesamt sollte im Innenraum so Platz für 165 Gäste geschaffen werden. Für den Außenbereich mit Blick über den Rheinauensee war nochmal die gleiche Anzahl an Plätzen vorgesehen. Die Baugenehmigung dafür wurde nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen im Januar 2020 erteilt. Seither ruht still der See. Die BBB-Fraktion hat jetzt eine Initiative für die Sitzung des Planungsausschusses am 10. April 2024 eingebracht (DS 200749-02), in der Wählergemeinschaft nach den Gründen für den jahrelangen Stillstand fragt.
Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Der Zustand des seit 10 Jahren dem Verfall preisgegebenen Rheinland-Pfalz-Pavillons ist beklagenswert. Ebenso wie der Denkmalschutz in Bonn. Der wird nach wie vor klein geschrieben. Was mit dem denkmalgeschützten Bau künftig in Planung steht und warum sich bei der Stadt Bonn ganz offenbar niemand dafür zuständig sieht, den Niedergang des 1978 errichten Bauwerks zu stoppen, soll mit der Anfrage erörtert werden.“
Der Weinpavillon gegenüber dem Post-Tower ist im Übrigen nicht der einzige Vorgang zum Denkmalschutz, den die BBB-Fraktion aktuell aufgreift. Im Stadtrat fragt sie z.B. nach den im Haushalt eingestellten Mitteln und beantragten Fördergeldern für den Erhalt des baukulturellen Erbes von Bonn und zusätzlich im kommenden Unterausschuss Denkmalschutz nach der Eintragung des kurfürstlichen Schlosses sowie Maßnahmen auf dem Alten Friedhof (DS 220117-03, 221797-02, 232205-02).