Die BBB-Fraktion kann den Wunsch nach einer zeitlich umfassenden Betreuung in der OGS nachvollziehen. Denn vielen Eltern bleibt aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten, insbesondere der Mieten in Bonn gar keine andere Wahl, als zu zweit arbeiten zu gehen. Die BBB-Fraktion hatte sich aber bereits 2015 gegen die Beschlussvorlage des seinerzeitigen Oberbürgermeisters „Neuausrichtung von OGS in Bonn“ (DS 1513723) als auch den Änderungsantrag von CDU, Grüne und FDP (DS 1513723AA3) ausgesprochen.
BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Als BBB-Fraktion haben wir schon damals die Auffassung vertreten, dass sich das Land NRW mit dem OGS-Modell seiner Verantwortung entzieht. Statt die ursprünglich geplanten Ganztagsschulen einzurichten, die zu 100 % vom Land NRW zu finanzieren wären, werden nicht nur wir als Stadt Bonn mit dem OGS-Modell maßgeblich an der Finanzierung beteiligt, sondern auch die betroffenen Eltern finanziell belastet. Denn wer den seinerzeitigen Beschluss kennt, weiß, dass die Mehrkosten in einem festgeschriebenen Verhältnis auch den Eltern auferlegt werden.“
Angesichts des immer schneller wachsenden städtischen Schuldenbergs wieder zusätzliche Millionen auszugeben und das in dem Wissen, dass auch die schwarz-grüne Landesregierung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und dies vermutlich auch künftig nicht auskömmlich tun wird, ist das völlig falsche Signal!
„Stattdessen sollte sich die Stadt sofort mit der Frage befassen, ob OGS im bisherigen Leistungsumfang beibehalten werden kann oder nicht. Dazu müssen freiwillige Leistungen der Stadt an die Träger, der Betreuungsumfang und auch die Beitragspflicht auf den Prüfstand. Dazu gehört aus meiner Sicht neben der Geschwisterkindregelung auch die Prüfung, ob für die Bemessung der Beitragshöhe an Stelle der bisher ausschließlich geltenden Elterneigenschaft das Haushaltseinkommen herangezogen werden kann. Wenn Alleinerziehende in Haushaltsgemeinschaft mit neuen Lebenspartnern wohnen, was nicht so selten vorkommt, sollte das angemessen Berücksichtigung z.B. in Form eines anzurechnenden Haushaltsvorteils finden“, so Schott.
Die BBB-Fraktion hatte bereits im Januar 2015 im Rahmen der Haushaltsberatungen eine weitergehende sozial gerechte Staffelung der Elternbeiträge gefordert, um den Betreuungsstandard mit dem vorhandenen Budget sichern zu können. Dazu gehörte aus Sicht der BBB-Fraktion auch, dass die Regelung zur Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder überprüft wird und bei entsprechendem Einkommen auch für Geschwister sozial gerecht gestaffelte Beiträge erhoben werden. Ebenfalls beantragt hatte die BBB-Fraktion, die Bonner Landtagsabgeordneten sowie die zuständige Ministerin für Schule und Weiterbildung in NRW aufzufordern, eine interkommunale Ausgleichs-Regelung wie in § 21 KiBiz auch im Schulgesetz zu verankern. Damit wäre es möglich, sich von den zuständigen Nachbargemeinden für die seinerzeit von auswärtigen Schülern belegten OGS-Plätze (DS 1412370ST2; Stand April 2014) die Kosten erstatten zu lassen. Neben den Mitteln für die im OGS-Bereich anfallenden baulichen Maßnahmen zur Unterbringung sowie deren dauerhafter Unterhaltung sind das insbesondere die freiwilligen Zuschüsse, die die Stadt Bonn laut Aussage der Schulverwaltung aus Gleichbehandlungsgründen auch für auswärtige Kinder in Höhe von ca. 166.000 Euro jährlich erbringt. Leider wurde unser Antrag mehrheitlich abgelehnt.“