19.07.2023 Straßenbegleitgrün – BBB kritisiert zu frühe und zu radikale Rodungen
Wer Anfang Juni durch Bonn einen Spaziergang unternahm, konnte beobachten, dass von dem zuvor üppigen Grün neben Straßen und Wegen an vielen Stellen nichts mehr übriggeblieben war als nackte Erde (Vgl. Anlage Bild) Die von der Stadt mit dem Grünschnitt beauftragten Firmen hatten leider allzu gründliche Arbeit geleistet. Nur wenige Tagen später war der ungeschützte Erdboden bereits völlig ausgetrocknet, von Insekten keine Spur.
Auch Blühwiesen, die als Ausgleichsflächen angelegt worden waren wie z.B. ´Am Hölder` in Röttgen, (Vgl. Anlage Bild) wurden ähnlich gedankenlos gerodet. Hier wurde bereits im Mai und damit viel zu früh gemäht. Es wurde verhindert, dass Pflanzen ihre Blüten und Samen voll entwickeln konnten. Vielen Insektenarten wurde hiermit die Lebensgrundlage entzogen, und falls Bodenbrüter ihre Eier gelegt hatten, wurden diese bzw. die Brut durch den Maschineneinsatz zerstört. Dies ist vor allem unverständlich, da Ausgleichsflächen der Kompensation für den Flächenschwund durch Bebauung dienen und ausdrücklich dem Ziel dienen, eine große Artenvielfalt zu erreichen.
Frau Elisabeth Struwe hat als Vertreterin des BBB im Umweltausschuss durch eine Anfrage um Aufklärung dieser die Natur schädigenden Vorgehensweisen gebeten. Die Stellungnahme der Verwaltung lässt immerhin erkennen, dass sich die Verwaltung der mangelhaften Grünarbeiten der beauftragten Firmen bewusst ist. Hier kann man nur hoffen, dass Vorgaben, Auflagen und Haftungen in der Vertragsgestaltung demnächst konkreter gefasst und die Durchführungen kontrolliert werden.
Kritik äußert Frau Struwe insbesondere zu der Auffassung der Verwaltung, dass eine Mahd der Blühwiesen im Mai oder Juni sinnvoll sei. Nahezu alle Ökologen äußern sich jedoch gegen die Mahd vor Juli, vor allem um Vögeln und Kleinsäugern die Chance zu geben, ihre Nachkommen großzuziehen.
Die Praxis der Verwaltung hält der BBB daher nicht für vereinbar mit den hohen Standards der Biodiversität, die für die Ausgleichsflächen gelten sollen.
BBB-Anfrage unter:
2023-06-14 231097 BBB-Anfrage_ Grünschnitt