Zum Erhalt seines historischen Erscheinungsbildes soll das Combahnviertel als Denkmalbereich gemäß § 10 DSchG NRW festgesetzt und unter Schutz gestellt werden. Dazu ist vorgesehen, das Satzungsverfahren zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches mit der vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Weil in der zugehörigen Beschlussvorlage zur Offenlage von der Oberbürgermeisterin nur eine Auslegung der Unterlagen im Bonner Stadthaus und in der Bezirksverwaltungsstelle im Rathaus Beuel vorgesehen war, hat der zuständige Denkmalausschuss gestern auf Antrag des Vertreters der der BBB-Fraktion, Bernhard Wimmer, einstimmig beschlossen, zur beabsichtigten Auslegung von Informationsmaterial auch eine Bürgerinformationsveranstaltung vorzusehen.
Die BBB-Ratsfraktion begrüßt den Beschluss. Ziel des Antrages sei es, eine breite persönliche Beteiligung und intensive Anhörung der Bürgerschaft sicherzustellen sowie im Verfahren insbesondere den direkt betroffenen Anliegern gegenüber transparent darzulegen, mit welchen Regeln die Struktur und die historische Bausubstanz des Combahnviertels künftig geschützt und erhalten werden soll. Eine Informationsveranstaltung zur Satzung für den Denkmalbereich Combahnviertel für die Beueler Bevölkerung halte man für unverzichtbar, so der BBB weiter.