Sequenzierung von Testergebnissen und Einführung von Sormas – BBB hinterfragt Praxis der Verwaltung

Die BBB-Fraktion möchte angesichts der jüngsten Verschlechterung der Infektionszahlen, die von Wissenschaftlern auf ansteckendere Virusvarianten zurückgeführt wird, von OB Katja Dörner (Bündnis90/Die Grünen) wissen, seit wann der Oberbürgermeisterin das Auftreten von Infektionen mit mutierten SARS-CoV-2-Viren in Bonn bekannt ist und warum sie nicht sofort die Sequenzierung aller positiven Proben angeordnet hat. Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass die Oberbürgermeisterin erst nach mehr als 30 festgestellten Infektionen mit mutierten SARS-CoV-2-Viren die Sequenzierung aller positiven Proben durch das Gesundheitsamt hat anordnen lassen. BBB-Stadtverordneter Johannes Schott: „Vor allem möchten wir mit unserer Anfrage im Rat am 18. März erfahren, ob die Oberbürgermeisterin zur Sequenzierung von Proben der positiv auf SARS-CoV-2-Viren getesteten Infizierten die am Uniklinikum Bonn (UKB) mögliche `Ganzgenomsequenzierung` nutzt. Wie wir auch der Presseberichterstattung entnehmen mussten, hat das UKB 30 Mutationen des ursprünglichen Virus entdeckt. Das erfordert aus meiner Sicht nicht nur die Untersuchung aller positiven Tests, sondern auch eine engmaschige Kontrolle der Einhaltung der Quarantänevorschriften durch die mit mutierten SARS-CoV-2-Viren Infizierten und die Nachverfolgung der Krankheitsverläufe der unterschiedlichen Mutationen.“ In diesem Zusammenhang möchte die BBB-Fraktion durch eine weitere Anfrage erfahren, warum sich die Stadt laut Berichterstattung vom 10. Januar tatsächlich gegen die Einführung der bundeseinheitlichen Software Sormas gewehrt hat, diese laut Personalratsnachrichten nun aber doch bis zum 1. März einführen will. „Mir stellt sich vor dem Hintergrund der Begründung der Verwaltung, die Einführung der Software `Sormas` sei bei den hohen Inzidenzzahlen im Januar personell nicht zu stemmen gewesen, vor allem die Frage: Warum wurden die nun von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung wie z.B. Teile der Belegschaft des Bäderbetriebes oder des Kunstmuseums nicht früher für die notwendige Eingabe der Daten eingesetzt?“, so Schott.