Metropol als Denkmal bestätigt
Metropol als Denkmal bestätigt
BBB begrüßt Urteil
Der BBB nimmt das nicht unerwartete Urteil des Verwaltungsgerichts Köln mit Genugtuung zur Kenntnis.
Wie das Gericht hatte sich auch der BBB bei seiner Einschätzung an der Begründung zur Unterschutzstellung aus dem Jahr 1983 orientiert. Darin wurden nicht nur Außenansicht und Teile des Inneren unter Schutz gestellt, sondern natürlich das nach dem Krieg wieder aufgebaute und mit Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde später umgebaute, heute existierende Ganze.
„Mit dem Urteil", so Dr. Hans-Ulrich Lang, Sprecher des BBB im Rat, „wird noch einmal klargestellt, dass die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes im Vordergrund steht und nicht dessen größtmöglicher wirtschaftlicher Ertrag".
Bleibt abzuwarten, wie die Eigentümer sich jetzt verhalten. Für den BBB ist klar, dass sich jede Nutzung der Würde des Hauses und seiner stadtkulturell überragenden Bedeutung unterzuordnen hat. Unter dieser Voraussetzung sind für den BBB nur Nutzungen mit klar erkennbaren, kulturellen Bezügen mit dem Denkmal Metropol vereinbar.




