11.05.2007 CDU jetzt gegen neues Kommunalwahlrecht für NRW
Kumulieren und Panaschieren
BBB kritisiert Entscheidung der CDU
Der Bürger Bund Bonn kritisiert die Entscheidung des CDU-Landesparteitages gegen kumulierende und panaschierende Elemente im Kommunalwahlrecht. Am Samstag hatte der Parteitag einstimmig die Pläne für ein demokratischeres Wahlrecht zu den Akten gelegt, obwohl die Landes-CDU jahrelang selbst für diese Position geworben hatte. Noch im Landtagswahlprogramm 2005 hatte die CDU die Einführung von Kumulieren und Panaschieren nach dem Vorbild von inzwischen 13 Bundesländern gefordert.
Johannes Schott, Vorstandsmitglied des BBB: „Die Entscheidung der CDU zeigt, wie notwendig die derzeit laufende Volksinitiative 'Mehr Demokratie beim Wählen' ist. Den Bürgerinnen und Bürgern würde ein demokratischeres Kommunalwahlrecht auf jeden Fall gut tun, weil sie damit viel mehr Gestaltungsfreiheit bekämen."
So fürchtet nun auch die CDU - wie bereits vorher schon die SPD - darum, die Bürgerinnen und Bürger könnten die vorher intern von den Parteien festgelegten Listenpositionen der Kandidaten verändern. Zudem behauptet die SPD, das neue Wahlrecht sei zu kompliziert. Die Bürgerinnen und Bürger hier zu unterschätzen und vor zu viel Demokratie „schützen" zu wollen, hält der BBB für einen fatalen Fehler. Schade, ein mögliches neues Element, die Kommunalwahlen nicht nur demokratischer sondern auch aktiver zu gestalten und damit der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, soll den Menschen in Nordrhein-Westfalen damit vorenthalten bleiben.
Der BBB unterstützt die bis zum Herbst laufende Volksinitiative des überpartilichen Vereins Mehr Demokratie e.V. Mit der Volksinitiative soll ein demokratischeres Wahlrecht auf kommunaler Ebene eingeführt werden; so sollen die Bürger die von ihnen favorisierten Kandidaten gezielt auswählen können und die Möglichkeit erhalten, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten zu konzentrieren (kumulieren) oder Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien zu verteilen (panaschieren). Durch dieses neue Wahlrecht können die Wähler auch die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien abändern.




