06.03.2007 4. Gesamtschule
4. Gesamtschule
Verwaltung holt sich Schützenhilfe bei der Landesregierung
Das hatte die Verwaltung aber fein eingefädelt - nicht die Bezirksregierung, die ja schon im vergangenen Jahr der Stadt Bonn signalisiert hatte, einer 4. Gesamtschule nicht ablehnend gegenüber zu stehen, sondern das Schulministerium wurde zur Stellungnahme über die Frage aufgefordert, ob denn nach wie vor 112 Unterschriften reichen, um die Einrichtung einer Gesamtschule quasi zu erzwingen. Und - wie überraschend - sagt die dazu nun Nein. Nicht ohne auf die angeblich fehlende Leistungsheterogenität beim Bonner Überhang der Bewerber hinzuweisen. Diese Information hatte die Stadtverwaltung natürlich gleich mit auf den Weg gegeben.
Richtig ist, dass für die Gründung einer Gesamtschule als erstes Kriterium mindestens 112 zukünftige Schülerinnen und Schüler für vier Klassen mit jeweils 28 Kindern vorhanden sein müssen. Dies ist nach dem Schulgesetz nach wie vor die wichtigste Grundvoraussetzung, und die ist in Bonn gegeben. Eine schon vor der Gründung vorhandene Leistungsheterogenität ist nach dem Schulgesetz keine Grundvoraussetzung, die Landesregierung begründet ihre ablehnende Haltung für Bonn in dieser Frage nur auf Umwegen und mit Verweis auf die Darstellung der Stadt Bonn, dass diese Leistungsheterogenität nicht vorhanden sei. Und diese Darstellung ist nachweislich falsch, wie die aktuellen Zahlen der Überhänge beweisen.
Die Schulentwicklungsplanung in Bonn gibt die Einrichtung einer Gesamtschule ohne Probleme her: Bis auf die Hauptschulen sind alle weiterführenden Schulen in Bonn gerappelt voll, auch im Realschul- und Gymnasialbereich konnten längst nicht alle Wünsche der Eltern für Ihre Kinder erfüllt werden. So mancher Schüler der zukünftigen 5. Klasse an Realschule oder Gymnasium wird einen langen Schulweg in Kauf nehmen müssen, um wenigstens die „richtige" Schulform besuchen zu können. Und im Blick auf die Hauptschulproblematik sei gesagt, dass die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz an einer Gesamtschule erhalten hat, eine Realschuleignung vorweisen kann. Dazu kommt, wie die Stadt in ihren neuesten Schulentwicklungszahlen selbst sagt, dass die Schülerzahlen langfristig nicht sinken werden.
Bleibt also festzuhalten, dass das Kriterium „112" allein wohl nicht ausreicht, eine Gesamtschule zu erzwingen, alle Voraussetzungen zusammengenommen aber sehr wohl, und die sind in Bonn eindeutig gegeben.
Was auch immer die Gründe sein mögen, warum die Stadt sich so vehement gegen die Einrichtung einer 4. Gesamtschule wehrt - nachvollziehbar sind sie nicht. Und sie schneidet sich in das eigene Fleisch, zählt doch die ausgewogene und attraktive Schullandschaft zu den Standortfaktoren, die für zuziehende Familien vielfach entscheidend sind.




