Telekom Baskets Bonn

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Bonn-Berlin Gesetz

Der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 und das Berlin/Bonn-Gesetz stehen nicht zur Disposition!

 

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Güterbahnhof Beuel

Güterbahnhof Beuel

BBB: Stadt sollte Beueler Betrieben Vorrang geben

Ausdrücklich begrüßt der Bürger Bund Bonn den Alternativplan zur Bebauung am Beueler Güterbahnhof. Die BBB-Bezirksverordnete Caroline Klän sagt dazu:

„Nun liegt eine echte Alternative zum heftig umstrittenen LIDL am Güterbahnhof vor. Wenn die dort ansässigen Beueler Betriebe gemeinsam die Aufwertung in Angriff nehmen, muss die Stadt Bonn sie dabei vorbehaltlos unterstützen."

Dass die Stadt aber weiterhin dem LIDL-Markt den Vorzug gibt, ist ein böses Foul gegen die heimischen Arbeitsplätze und gegen die Beueler Gewerbegemeinschaft. Den Grund für diese Bevorzugung von LIDL sieht der BBB darin, dass LIDL der Stadt das Gelände für den Busbahnhof schenken will.

„Die Stadt muss aber aufpassen, sich nicht einem ganz schlimmen Vorwurf auszusetzen.", so Klän. Sie verlangt ein klares Bekenntnis der Stadt zu den Beueler Betrieben. Gerade in Bezug auf den lange beklagten Stillstand am Bahnhof sollte man nun die Chance nutzen.

„Der besondere Charme dieses Planes liegt ja darin, dass die Umsetzung umgehend begonnen werden kann. Die dringend gewünschte Aufwertung der Königswinterer Straße kann mit dem Neubau der Firma Berthold sofort umgesetzt werden.", so Klän. „Wir brauchen nicht bis zum St.-Nimmerleinstag auf den S-13-Bau zu warten, denn der Plan der Beueler Betriebe ist auch stückweise realisierbar. Ein klarer Fortschritt für Beuel."