Metropol
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BBB: Ein schwarzer Tag für den Denkmalschutz
Da haben in der Vergangenheit also viele Richter zu Unrecht Recht gesprochen, vom „Mantel der Liebe" spricht der Vorsitzende des OVG Münster, „der über den Streitgegenstand ausgebreitet wurde", und verpasst den offenbar so fehlgeleiteten Damen und Herren Kollegen eine schallende Ohrfeige. Der Bürgerbund hält das Urteil für falsch. „Es sind nachgewiesenermaßen mehr als 50% der Originalsubstanz des Denkmals noch vorhanden und sein historischer Aussagewert hat ohne Zweifel Bestand", so Joachim Decker, Planungssprecher des BBB. „Das jetzt zu differenzieren und für einen Teil des Gebäudes zu verneinen, um dann dem Inneren des Gebäudes den Denkmalwert insgesamt abzusprechen ist hanebüchener Unsinn", so Decker weiter.
Der BBB verweist nochmals auf die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung gerade bei der Frage der Anteile von Originalsubstanz und Rekonstruktion bei Denkmälern. Folge man der Argumentation des OVG Münster, stünden viele Denkmäler zur Disposition - auch der Prinzipalmarkt und der Dom in Münster - und bei vielen anderen Objekten hätten Spekulanten freie Bahn.
Vor allem deshalb fordert der BBB die Stadt nachdrücklich auf, Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen, dass eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zulässig sein soll. Die Stadt Bonn hat die Eintragung des Metropol in die Denkmalliste veranlasst, jetzt muss sie auch dafür kämpfen, dass dies so bleibt. Sie hat dafür eine große Bürgerbewegung hinter sich, die ihr den Rücken stärkt.




