Bürgerbegehren „Rettet das Rathaus und die Redoute“
Bürgerbegehren „Rettet das Rathaus und die Redoute"
Statt der Keule „juristische Unzulässigkeit": BBB fordert Bürgerentscheid
Der BBB gratuliert der Bürgerinitiative „Rettet das Rathaus und die Redoute" zum Erreichen der notwendigen Stimmenzahl zur Durchführung eines Bürgerbegehrens. Das Ergebnis der Unterschriftensammlung zeige, dass die massiven Störaktionen durch Befürworter eines Verkaufs der historischen Rathauszeile und insbesondere die teilweise unerträgliche Schmutzkampagne der Bad Godesberger FDP ins Leere gelaufen seien.
Die Schlussfolgerungen des jetzt vorliegenden Gutachtens verwundern beim Bürgerbund niemanden. Dass die Verwaltung im Verein mit der Verkaufskoalition aus CDU, SPD und FDP den Versuch unternehme, den fälligen Bürgerentscheid mit Hilfe von unzulänglichen Expertisen zu verhindern, sei zu erwarten gewesen. Marcel Schmitt, Vorsitzender des BBB und Bezirksverordneter in Bad Godesberg: „Auf der Grundlage dieses sehr einseitigen Gutachtens wird mit fragwürdigen Argumenten eine rechtliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens konstruiert".
Dass der ehemalige CDU-Schuldezernent der Stadt Aachen, Dr. Friedel Erlenkämper, von der Stadt Bonn ausgesucht worden ist, um ein Gutachten gegen das Bad Godesberger Begehren zu erstellen, ist sicher kein Zufall gewesen. Im Auftrag von Kölns OB Fritz Schramma verfasste er bereits eine mehr als umstrittene Vorlage gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, das den Ausbau des Godorfer Hafens verhindern wollte.
Das Verlassen auf die Wertungen eines Gutachters erscheine dem BBB in der Sache als zu wenig. Schmitt: „Die Bewertungen des Gutachters Dr. Erlenkämper sind sowohl argumentativ oberflächig als auch in formaljuristischer Hinsicht angreifbar. Es verwundert, dass die Stadtverwaltung dessen Argumentation als so aussagekräftig ansieht, dem Rat die Ablehnung eines demokratisch legitimierten Rechtsverfahrens zu empfehlen." Nach Ansicht des BBB müsse das Gutachten durch Einschaltung weiterer, qualifizierter Fachjuristen gestützt werden. Denn wegen der Komplexität der Rechtslage dürfe die Verwaltung nur auf der Grundlage von mehreren - vor allem qualifizierten - Fachaussagen dem Rat eine abwägungsfähige Entscheidungsgrundlage vorlegen.
Das vom BBB maßgeblich unterstützte Begehren aus der Mitte der Bürgerschaft sei ein gutes Beispiel für gelebte Demokratie in Bonn. Die eindeutige Willensbekundung von mehr als 11.000 Unterzeichnern werte die Freie Wählervereinigung als deutliches Signal dafür, dass der Verkauf der Redoute und des Godesberger Rathaus von der Bürgerschaft abgelehnt wird.




