Urteil zum Kommunalwahltermin 2009
Urteil zum Kommunalwahltermin 2009
BBB: Entscheidung ist richtig!
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts kommt für den Bürgerbund nicht unerwartet - das umstrittene Gesetz war aus rein wahltaktischen Erwägungen heraus vor allem von der FDP mit der „heißen Nadel" gestrickt und für den BBB mit demokratischen Grundprinzipien nicht vereinbar. Der Bürgerbund lehnt aber auch die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl ab und reagiert damit auf die entsprechende Forderung von SPD und Grünen. Nach Auffassung des BBB sei auch diese Forderung rein wahltaktisch und damit stünden diese beiden Parteien nicht besser da als CDU und FDP. Die einen wollten von einer traditionell niedrigen Wahlbeteiligung (Europawahl) profitieren, die anderen spekulieren jetzt auf größere Erfolge bei einer höheren Zahl von Urnengängern (Bundestagswahl). Das ist ein absurdes Possentheater und lässt tiefe Einblicke in das Demokratieverständnis der Parteien zu.
Der BBB ist der Ansicht, dass Kommunalpolitik als unterste politische Ebene auch am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern ist. Und direkt vor Ort ist sie die wichtigste Entscheidungsebene. Insofern ist es durchaus legitim, ihr auch einen eigenen Wahltermin zu geben. Natürlich koste das Geld, so der BBB, aber Demokratie sei nun mal nicht zum Nulltarif zu haben.




