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Bonn-Berlin Gesetz

Der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 und das Berlin/Bonn-Gesetz stehen nicht zur Disposition!

 

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Bonn-Berlin Gesetz

18.11.2010: Bonn-Berlin Gesetz

BBB stellt fest: "Bundesregierung verstösst gegen das Berlin/Bonn-Gesetz - Nur noch 46 % der ministeriellen Arbeitsplätz statt des gesetzlich vorgeschriebenen größten Teils in der Bundesstadt Bonn angesiedelt - Warum unternimmt der OB nichts gegen diese Entwicklung?"

 

Hierzu hat der BBB für die Ratssitzung am 18. November 2010 eine Große Anfrage gestellt, die nachfolgend mit den entsprechenden Antworten des Oberbürgermeisters abgedruckt ist.
Frage des BBB:

1.    Wie hat sich die Zahl und der Prozentanteil der Arbeitsplätze in den Bundesministerien, die nach dem Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) zwischen Berlin und Bonn aufzuteilen sind, seit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zum Umzug nach Berlin jeweils in den Jahren 1991, 1995, 2000, 2005, 2007 und aktuell in 2010 entwickelt?

2.    Wurde in diesem Zeitraum die Vorgabe in § 4 Abs. (4) dieses Gesetzes eingehalten, dass „insgesamt der größere Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt“, und wenn nein, seit wann nicht?

Antwort des Oberbürgermeisters zu 1. und 2.:

Gem. § 4 Abs. 4 Berlin/Bonn-Gesetz sollen die Entscheidungen nach den Absätzen 1 – 3 (Bundesministerien befinden sich in Berlin und in Bonn), so gestaltet werden, dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt.

Nachdem der Umzug von Parlament und Teilen der Bundesregierung 1999/2000 vollzogen wurde, ergibt sich nach den Erkenntnissen der Verwaltung folgende Entwicklung bei der Aufteilung der ministeriellen Arbeitsplätze:

 

Berlin
Bonn insgesamt
2002 8.342
10.403 18.745
2006 8.756 9.174 17.874
2009 9.660 8.470 18.130


Aus dem sog. „Teilungskostenbericht für das Jahr 2009“, den die Bundes¬regierung 2010 vorgelegt hat, ergibt sich, dass im Jahr 2008 die Arbeitsplätze in den Bundesministerien noch je zur Hälfte auf Bonn und Berlin aufgeteilt waren. Im Jahr 2009 hingegen waren erstmals mehr Mitarbeiter in den Bundesministerien in Berlin (53,3 %) als in Bonn (46,7 %) beschäftigt.

Frage des BBB:

3.    Wie würde sich die Aufteilung der Arbeitsplätze in den Bundesministerien zwischen Berlin und Bonn darstellen, wenn man die Empfehlung der Kommission zur Strukturreform der Bundeswehr für das Bundesministerium der Verteidigung nach Größe und Dienstsitz berücksichtigt?

Antwort des Oberbürgermeisters zu 3.:

Prognosen über mögliche Veränderungen bei der Anzahl der ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn aufgrund der z. Z. diskutierten Strukturreform der Bundeswehr erachtet die Verwaltung für wenig hilfreich, weil noch vollkommen offen ist, inwieweit die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag diesen Vorschlägen folgen werden.

Anlage: Stellungnahme von Stv. Bernhard Wimmer zur Antwort des Oberbürgermeisters auf die Große Anfrage des BBB zur Einhaltung des Berlin/Bonn-Gesetzes durch die Bundesregierung

Download Stellungnahme (PDF)